Das Working Holiday Visum ermöglicht es dir, ein ganzes Jahr flexibel durch Japan zu reisen, das Land zu erkunden, nebenbei zu arbeiten und dir so einen Teil deiner Reise zu finanzieren. Dabei gibt es jedoch allerlei Dinge zu beachten, und bevor du tatsächlich in Japan ankommst, prasseln eine Menge notwendiger Informationen auf dich ein!
Da wir selbst ehemalige Working Holiday Reisende sind, möchten wir dir mit dem Working Holiday Japan Guide einen Überblick über die wichtigsten Informationen zu diesem Visumstyp geben und dir so bei der Entscheidung helfen, ob dieses Visum das passende für dich ist.
Mit unserem Working Holiday Japan Starterpaket unterstützen wir dich zudem bei allen notwendigen Schritten zum Start deines Abenteuers! Angefangen bei der Beantragung des Visums, über die Reisevorbereitung und Buchung deiner ersten Unterkunft in Japan, bis hin zu notwendigen Prozessen und Behördengängen, sobald du in Japan angekommen bist.
Details zum Working Holiday Japan Starterpaket findest du unter diesem Link:
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Für wen geeignet?
Welche Nationalitäten sind zur Antragstellung berechtigt?
Die Nummer der ausgestellten Visa pro Jahr kann je nach Nationalität begrenzt sein.
Deutschland: Unbegrenzt
Österreich: 200 pro Jahr
Schweiz: Kein Visaabkommen
Niederlande: 200 pro Jahr
Dänemark: Unbegrenzt
Hier findest du eine Liste aller Nationalitäten, die das Working Holiday Visum Japan beantragen können:
https://www.mofa.go.jp/j_info/visit/w_holiday/index.html
Für welche Altersgruppe?
Die Bestimmungen variieren leicht je nach Nationalität. Grundsätzlich gilt:
18.–30. Lebensjahr (dies bedeutet, dass das Visum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beantragt werden kann. Wird das Visum ausgestellt, muss innerhalb eines Jahres mit dem Visum nach Japan eingereist werden)
Kosten:
Die Visabeantragung ist kostenlos.
Finanzieller Nachweis (über Ersparnisse) zur Beantragung des Visums: 2000€ (mit Rückflugticket) bzw. 3000€ (ohne Rückflugticket)
Flugtickets (Hin- und Rückflug 06/26): ~1100€
Nebenjob möglich?
Ja, Arbeit zur teilweisen Finanzierung des Aufenthalts ist erlaubt. (Beschäftigung in Branchen wie dem Nachtleben, Glücksspiel, Love Hotels oder der Pornoindustrie ist strikt verboten.)
Für flexible Reisen durch Japan geeignet?
Ja, absolut!
Beginn möglich:
Jederzeit
Notwendige Japanischkenntnisse:
Keine (Basiskenntnisse von Hiragana, Katakana und Standardphrasen, sowie eine grundsätzliche Lernbereitschaft sind aber dringend empfohlen)
Bewerbungsfristen:
Kontaktiere uns für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung
Das Working Holiday Visum Japan dient dazu, einen Austausch junger Menschen zwischen zweier Nationen zu fördern. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr (für Deutschland und einige andere Nationen sogar zwei Jahre) in Japan.
Obwohl das Wort in der Visabeschreibung sehr präsent ist, ist das Working Holiday Visum nicht mit einem Arbeitsvisum zu verwechseln. Der Hauptgrund besteht darin, das Land zu bereisen, während seines Urlaubs einen Einblick in und ein Gefühl für das Leben in Japan zu entwickeln und sich über Nebenjobs einen Teil der Reisekosten finanzieren zu können.
Ein Verbleib an nur einem Wohnort ist nicht vorgesehen – die geheime Superpower des Visums ist, dass das ganze Land bereist und entdeckt werden kann!
Realistischerweise sollten die Einkünfte aus einem Nebenjob nicht zu hoch bemessen werden. Bei Beantragung des Visums müssen daher Ersparnisse nachgewiesen werden, die zeigen, dass der Antragssteller in der Lage ist, seinen Aufenthalt im Zweifelsfall auch ohne Nebeneinkünfte zu bestreiten.
Das Working Holiday Visum Japan ist also eine geniale Möglichkeit, ohne allzu strikte Vorgaben, Lebenserfahrungen zu sammeln, internationale Kontakte zu knüpfen, Sprache und Kultur des Landes kennenzulernen und herauszufinden, ob der weitere Lebensweg, in Form von Karriere oder kulturellem Austausch mit Japan verknüpft ist.
Wer hauptsächlich die japanische Sprache studieren möchte oder sich an einer akademischen Einrichtung in Japan einschreiben möchte, für den kommt das Studentenvisum infrage.
Unseren Guide zum Studentenvisum Japan findest du hier.
Obwohl Sprachkenntnisse bei der Beantragung des Working Holiday Visums nicht nachgewiesen werden müssen, raten wir aus persönlicher Erfahrung definitiv dazu, die Bereitschaft mitzubringen, Japanisch in Grundzügen lernen zu wollen. Der Besuch einer Sprachschule in Japan kann dabei ein Bestandteil des Working Holiday Aufenthalts sein.
Zweck, Zielgruppe und Vorgaben der einzelnen Visakategorien sind sehr unterschiedlich. Es ist daher wichtig, dass du das richtige Visum für deine Situation identifizierst, um spätere Enttäuschungen oder Unzufriedenheit zu vermeiden.
Solltest du unsicher sein, ob das Working Holiday Japan für dich geeignet ist, kontaktiere uns einfach für eine persönliche und kostenfreie Beratung.
Japan hat mit einer Reihe von Ländern ein bilaterales Abkommen über das Working Holiday Visum geschlossen. Je nachdem, wie dieses Abkommen ausgehandelt wurde, gibt es Höchstgrenzen an Visavergaben pro Jahr und auch die Altersgrenzen für Antragssteller sind leicht unterschiedlich.
Für Deutschland gilt:
– Die Anzahl der Visavergaben pro Jahr ist unbegrenzt.
Der Antragssteller:
– ist zwischen 18 und 30 Jahre alt.
– hat die finanziellen Mittel, um seinen Aufenthalt zu unterstützen.
– ist nicht Vorbestraft
– versteht und hält sich an die Bestimmungen des Visums.
Ja.
Für Deutschland und die meisten anderen EU-Länder, mit denen Japan ein Visaabkommen über das Working Holiday Programm geschlossen hat, gilt:
Der Antragsteller ist zwischen 18 und 30 Jahre alt.
Dies schließt das 30. Lebensjahr mit ein, d. h., die Beantragung des Working Holiday Visums ist bis zur Erreichung des 31. Lebensjahres möglich.
Wird das Visum ausgestellt, hat der Antragsteller einen gewissen Zeitraum, um nach Japan einzureisen, ehe das Visum verfällt. Es ist also nicht möglich, das Visum zu beantragen und erst Jahre später das Working Holiday in Japan anzutreten.
Die Bestimmungen zur Altersgrenze können je nach Nationalität variieren. In einigen Fällen liegt das Höchstalter bei 25 Jahren.
Ja! Aber es gibt einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen.
Der Leitsatz für das Working Holiday Visum lautet: Ferien in Japan mit der Möglichkeit eines temporären Nebenerwerbs.
Ein Vollzeitjob wird zwar nicht explizit ausgeschlossen, ihm sollte allerdings nur temporär nachgegangen werden und anschließend durch Zeiträume von Ferien- oder Reiseaktivitäten ausgeglichen werden, sodass du nicht mehr als die Hälfte deiner Zeit in Japan mit Erwerbstätigkeit verbringst.
Verboten ist zudem die Beschäftigung in Betrieben, die unter Japans Gesetz zur Regulierung von Unterhaltungsbetrieben fallen – also zum Beispiel Hostess-Clubs, Nachtclubs, Pachinko-Parlors, Love Hotels und die Pornoindustrie. Es spielt keine Rolle, welche Tätigkeit dort ausgeübt wird: Selbst Tätigkeiten wie Abwaschen oder Putzen in solchen Betrieben sind strikt verboten.
Trotz dieser Einschränkungen bietet ein Nebenjob eine tolle Möglichkeit, die Arbeitskultur kennenzulernen und so nicht nur Kontakte zu knüpfen und Japanisch zu üben, sondern nebenbei auch das Reisebudget ein wenig aufzubessern oder zum Beispiel mit Freiwilligenarbeit Unterbringungskosten zu sparen.
Reist du mit dem Working Holiday Visum in Japan ein, benötigst du zur Aufnahme einer Nebentätigkeit keine gesonderte Bescheinigung oder Erlaubnis, wie dies beim Studentenvisum der Fall ist.
Wichtig: Je geringer deine Japanischkenntnisse, desto geringer sind die Aussichten darauf, selbst einfache Aushilfsjobs (wie zum Beispiel Tellerwäscher in einem Restaurant) zu finden.
Realistischerweise wird es sehr schwer werden einen Aushilfsjob zu bekommen, sollten sich deine Japanischkenntnisse zurzeit auf dem JLPT N5 oder N4 Level befinden. Ab einem gehobenerem Level (N3 aufwärts) öffnen sich zunehmend mehr Optionen und Arbeitgeber fühlen sich sicherer, dir einen gewissen Aufgabenbereich anzuvertrauen. Es ist durchaus empfehlenswert dein Jahr in Japan mit dem Besuch einer Sprachschule zu kombinieren, um schnell Fortschritte mit dem Japanischen zu erzielen.
Typische Beschäftigungen sind: Putzkraft im Beherbergungsgewerbe, Hilfskraft im Einzelhandel oder Gastronomiegewerbe, Englischnachhilfe
Solltest du einen Nebenjob ergattern, solltest du mit einer Vergütung zum Mindestlohn rechnen. Dieser ist von Präfektur zu Präfektur unterschiedlich und liegt exemplarisch bei 1226 JPY (Tokyo, 2026), umgerechnet etwa 6,60€.
Außerhalb der Metropolen lässt sich oft Freiwilligenarbeit finden. Diese ist unvergütet, Teilnehmern wird jedoch meist eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt. Effektiv lässt sich dadurch meist mehr Geld sparen, als durch klassische Nebenjobs eingenommen werden kann.
Du siehst: Mit Arbeit während deines Working Holiday Jahres in Japan wirst du aller Voraussicht nach nicht reich. Es gibt dir aber die Möglichkeit, viele verschiedene Branchen und Tätigkeiten kennenzulernen und so vielleicht versteckte Interessen oder Talente aufzudecken. Wer weiß, vielleicht findest du dich im Rahmen von Freiwilligenarbeit auf einem Bauernhof wieder und entdeckst, dass das Landleben genau dein Ding ist?
Wichtig: Je geringer deine Japanischkenntnisse, desto geringer sind die Aussichten darauf, selbst einfache Aushilfsjobs (wie zum Beispiel Tellerwäscher in einem Restaurant) zu finden.
Realistischerweise wird es sehr schwer werden, einen Aushilfsjob zu bekommen, sollten sich deine Japanischkenntnisse zurzeit auf dem JLPT-N5- oder N4-Level befinden. Ab einem gehobeneren Level (N3 aufwärts) öffnen sich zunehmend mehr Optionen und Arbeitgeber fühlen sich sicherer, dir einen gewissen Aufgabenbereich anzuvertrauen. Es ist durchaus empfehlenswert, dein Jahr in Japan mit dem Besuch einer Sprachschule zu kombinieren, um schnell Fortschritte mit dem Japanischen zu erzielen.
Typische Beschäftigungen sind: Putzkraft im Beherbergungsgewerbe, Hilfskraft im Einzelhandel oder Gastronomiegewerbe, Englischnachhilfe
Solltest du einen Nebenjob ergattern, solltest du mit einer Vergütung zum Mindestlohn rechnen. Dieser ist von Präfektur zu Präfektur unterschiedlich und liegt exemplarisch bei 1226 JPY (Tokyo, 2026), umgerechnet etwa 6,60€.
Außerhalb der Metropolen lässt sich oft Freiwilligenarbeit finden. Diese ist unvergütet, Teilnehmern wird jedoch meist eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung gestellt. Effektiv lässt sich dadurch oft mehr Geld sparen, als durch klassische Nebenjobs eingenommen werden kann.
Du siehst: Mit Arbeit während deines Working Holiday Jahres in Japan wirst du aller Voraussicht nach nicht reich. Es gibt dir aber die Möglichkeit, viele verschiedene Branchen und Tätigkeiten kennenzulernen und so vielleicht versteckte Interessen oder Talente aufzudecken. Wer weiß, vielleicht findest du dich im Rahmen von Freiwilligenarbeit auf einem Bauernhof wieder und entdeckst, dass das Landleben genau dein Ding ist?
Ja, und es ist eine der großen Stärken des Visums!
Viele machen den Fehler und bleiben aus Bequemlichkeit das ganze Jahr über nur in Tokyo. Während Tokyo natürlich einiges zu entdecken bietet, gibt es in Japan mehr als nur diese Metropolregion.
Hokkaido im Norden ist mit seinen langen und kalten Wintern neben großartigen Wintersportbedingungen auch für die Kultur seiner indigenen Bevölkerung, der Ainu, bekannt. Der Sommer ist dort deutlich kühler und es gibt im Gegensatz zur Hauptinsel keine Regenzeit. Viele Japaner verbringen ihren Urlaub auf Hokkaido, um dem schwülen und heißen Sommer Japans zu entfliehen. Kyushu im Süden bietet dagegen deutlich mehr für alle Geschichtsfans und diejenigen, die mit Schnee und Kälte nichts anfangen können.
Den Menschen der Kansairegion wird besonders oft nachgesagt, dass sie eine offene, freundliche Mentalität haben.
So unterscheiden sich Klima, Mentalität, Flora und Fauna und vieles mehr von Region zu Region. Falls du deine Zukunft in Japan siehst, solltest du diese einmalige Chance nutzen und versuchen, durch das ganze Land zu reisen. Nur so kannst du herausfinden, welche Region sich für dich am besten anfühlt.
Mit ENJ Farmstay bieten wir dir eine Möglichkeit, den bisher unbekannten Osten Hokkaidos auf eine authentische Art und Weise kennenzulernen.
• Kann von jeder Nationalität beantragt werden
• Keine Altersbeschränkung (für Ü30 können allerdings striktere Voraussetzungen gelten)
• Mindeststudiendauer 6 Monate (Sprachschulkurs), einige Schulen erfordern 1 Jahr Minimum
• Visum ist ortsgebunden (Aufenthalt in Nähe der Sprachschule/Universität)
• Zur Beantragung wird der Nachweis von 150 Lernstunden Japanisch gefordert (oder Nachweis des bestandenen JLPT N5)
• Mehr Informationen zum Studentenvisum findest du in unserem Guide zum Studentenvisum Japan.
• Möglich nur für bestimmte Nationalitäten (u.a.: Deutschland, Österreich, Dänemark, Niederlande)
• Altersbeschränkung (18-30 für die meisten Länder)
• Kurzzeitige Sprachschulkurse sind möglich
(z.B. 6 Monate Intensivsprachkurs)
• Visum ist nicht ortsgebunden. Wohnort kann flexibel gewählt werden
• Sprachkenntnisse werden für die Beantragung nicht vorausgesetzt
Im Gegensatz zum Studentenvisum müssen für das Working Holiday Visum keine Japanischkenntnisse nachgewiesen werden.
Die Behörden in Japan wollen allerdings sicherstellen, dass Teilnehmer des Working Holiday Programms nicht in finanzielle Notlagen geraten.
Daher müssen bei Antragstellung finanzielle Rücklagen nachgewiesen werden:
Für Deutschland sind dies zurzeit 3000€, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung nur ein Hinflugticket vorliegt, und 2000€, wenn bereits Hin- und Rückflugticket gekauft wurden.
Ansonsten gilt:
Der Antragssteller
– versteht den Sinn und Zweck des Visums
– ist nicht vorbestraft
– ist zwischen 18 und 30 Jahren alt
Die Antragstellung muss persönlich bei der jeweils zuständigen Botschaft erfolgen.
Die Voraussetzungen können je nach Land der Antragstellung leicht variieren.
In der folgenden Liste findest du die Links zu den Botschaften bzw. Generalkonsulaten der angegebenen Länder und kannst unter Visa → Working Holiday Visa die für deine Nationalität geltenden Voraussetzungen prüfen.
Bitte beachte, dass ENJ dir nicht bei der Erlangung des Visums hilft. Die Antragsstellung musst du persönlich mit der für dich zuständigen Auslandsvertretung durchlaufen.
Mit dem Working Holiday Starterpaket leiten wir dich jedoch durch den gesamten Prozess der Vorbereitung, organisieren deine erste Unterkunft, finden eine passende Sprachschule für dich und helfen dir bei deinen ersten Schritten in Japan durch die notwendigen Behördengänge.
Mit ständigem Zugriff auf unser Guidebook erhältst du zudem wichtige Informationen zum Leben in Japan.
Die guten Nachrichten zuerst: Die Beantragung des Visums bei der für dich zuständigen japanischen Auslandsvertretung ist für die meisten Nationalitäten kostenfrei.
Nachweis Rücklagen (Beantragung Visum):
Zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums muss ein Nachweis über ausreichende finanzielle Rücklagen erbracht werden.
Bei Vorlage von Hin- und Rückflugticket: 2000 EUR
Bei Vorlage von lediglich Hinflugticket: 3000 EUR
Dies sind keine Kosten im herkömmlichen Sinne, d. h., über den Betrag kann frei verfügt werden. Der Betrag dient rein als Nachweis über ein Minimum an finanzieller Stabilität.
Flug:
Direktflug (Hin- und Rückflugticket) Frankfurt a.M. – Tokyo Haneda: 1500 EUR
Lebenshaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten variieren stark je nach persönlicher Lebensweise und Region. Grundsätzlich sind Mieten und Unterkunftskosten in den Metropolen deutlich teurer, als vergleichbare Unterkünfte in eher ländlichen Regionen. Auch Lebensmittel und Preise in Restaurants sind für gewöhnlich günstiger auf dem Land. Dementsprechend ist jedoch auch der Mindestlohn in ländlich geprägten Präfekturen niedriger.
| Kosten pro Monat | |
|---|---|
| Unterkunft (Sharehouse oder Studentenwohnheim, Stadt) | ca. 50.000 ~ 105.000 JPY (270 ~ 560 EUR) |
| Lebensmittel, Kleidung, Sozialleben, Sonstiges | ca. 40.000 ~ 120.000 JPY (220 ~ 650 EUR) |
| Sozialabgaben (Krankenversicherung + Pensionskasse) | ca. 2.000 ~ 20.000 JPY (11 ~ 110 EUR) |
Hinweis zu den Sozialabgaben: Für beide Posten kann als Studierender eine Beitragsbefreiung bzw. -reduktion beantragt werden. Diese gilt jedoch nicht automatisch – der Antrag muss aktiv und jährlich erneuert werden, am besten direkt nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Einnahmen durch den Nebenjob:
Die Erfahrungen zeigen, dass du nicht mit Einnahmen aus Nebenjobs während eines Working Holiday Jahres rechnen solltest. Plane deine Finanzen lieber so, dass du nicht auf eventuelle Einnahmen angewiesen bist, sondern betrachte die Möglichkeit eines Nebenjobs eher als Chance, Erfahrungen in verschiedenen Branchen zu machen und die japanische Arbeitswelt kennenzulernen.
Warum? Deine Japankenntnisse sind absolut ausschlaggebend, wenn es darum geht, einen bezahlten Job zu finden. Außerdem bist du als Working Holiday Reisender angehalten, das Land zu bereisen und möglichst nicht nur in einer Region zu bleiben; Konträr dazu möchte ein Arbeitgeber natürlich Planungssicherheit und bevorzugt langfristige Arbeitsverträge.
Bezahlte, kurzfristige (1-2 Monate) Nebenjobs sind mit geringen Japanischkenntnissen (JLPT N5-N4) realistischerweise schwer zu finden.
Solltest du dennoch Einnahmen aus Nebenjobs erzielen, kannst du dies als “Goodie” in deinem Reisebudget verbuchen.
Wichtig: Wer mehr als 1.030.000 JPY (ca. 5560 EUR) pro Jahr verdient, überschreitet die Einkommensteuerfreigrenze und muss den darüber liegenden Betrag versteuern.
Als Teil unseres Working Holiday Starterpakets unterstützen wir dich mit Tipps zur Jobsuche und zum Arbeiten in Japan.
Weitere Infos dazu findest du im folgenden Abschnitt.
Das Working Holiday Japan Visum kann frühestens ein Jahr und spätestens 3 Wochen vor der geplanten Einreise nach Japan beantragt werden.
Hat dein Land eine begrenzte Anzahl an Visavergaben, solltest du deinen Antrag direkt zum Beginn des Kalenderjahres stellen.
Wir empfehlen dringend, die Vorbereitung und den Beantragungsprozess so früh wie möglich zu beginnen. Die Beantragung und Erbringung von notwendigen Dokumenten kann im Zweifelsfall einige Zeit in Anspruch nehmen. Zudem sind die Reisevorbereitung und die Planung des Aufenthalts deutlich angenehmer, je größer die Vorlaufzeit ist.
Wenn du bereits alleine wohnst, plane zudem genug Zeit ein, um deine Wohnung aufzulösen oder einen Untermieter zu finden.
Mit ENJ’s Working Holiday Starterpaket bieten wir dir alles, was du brauchst, um sorglos und perfekt vorbereitet in das Abenteuer deines Lebens zu starten!
Wir nutzen unsere eigenen Erfahrungen als Working Holiday Reisende und Einwohner Japans um dich durch die notwendigen Prozeduren zu begleiten und dich mit allen wichtigen Informationen während deiner Zeit im Ausland zu versorgen.
Der Inhalt auf einen Blick:
Mit ENJ’s Working Holiday Starterpaket bieten wir dir alles, was du brauchst, um sorglos und perfekt vorbereitet in das Abenteuer deines Lebens zu starten!
Wir nutzen unsere eigenen Erfahrungen als Working Holiday Reisende und Einwohner Japans, um dich durch die notwendigen Prozeduren zu begleiten und dich mit allen wichtigen Informationen während deiner Zeit im Ausland zu versorgen.
Der Inhalt auf einen Blick:
Wähle deine erste Unterkunft aus einer Auswahl an verschiedenen Locations. ENJ kooperiert mit renommierten Sharehouse-Anbietern, sodass du nach der anstrengenden Anreise unbesorgt in deinem neuen Zuhause ankommen und durchatmen kannst.
Die Beantragung des Visums kann wie ein unüberwindbares Hindernis erscheinen. Keine Sorge – wir begleiten dich durch den Prozess und unterstützen dich bei sämtlichen Fragen!
Mit unserem Guidebook hast du auch offline stets Zugriff auf alle nötigen Informationen. Es enthält Wissenswertes rund um die Vorbereitung und das Leben in Japan und Anleitungen für wichtige Behördengänge vor Ort – immer parat in der Hosentasche!
– Unterstützung bei Auswahl und Bewerbung/Einschreibung an einer Sprachschule in Japan
– Vermittlung an Unterkunftsanbieter, welche ein japanisches/internationales Umfeld und einen englischsprachigen Helpdesk bieten.
– ständige Hilfe und Erreichbarkeit via Mail/Telefon/Messenger
Unverbindliche Beratung
per Mail oder Videocall
Hast du Anregungen zum Guide oder sogar selber schon Erfahrungen mit dem Working Holiday Visum in Japan gesammelt? Schreibe einen Kommentar – wir freuen uns darauf, von dir zu hören!